Anforderungen zur Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie

by info on 28. November 2007

Da die Anforderungen an die Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz eingeschränkt für Psychotherapie bei vielen Gesundheitsämtern seit Jahren ansteigen, empfiehlt es sich, genau informiert zu sein, welche Anforderungen das zuständige Gesundheitsamt für die Überprüfung stellt.

Sonst ist spätestens bei der mündlichen Prüfung eine Enttäuschung vorprogrammiert.

Zuständig ist das Gesundheitsamt des 1. Wohnsitzes des Prüflings. Jede/r Prüfungsanwärter/in kann in der Regel telefonisch Auskunft bei dem zuständigen Prüfer bekommen, welche Vorbereitung gefordert ist.

Manche Prüfer verlangen inzwischen auch ein mehrwöchiges Praktikum in einer psychiatrischen Klinik. Vermehrt sind auch Basisausbildungen, Weiterbildungen in Psychotherapiemethoden erwünscht.

Unabhängig von den Prüfungsanforderungen macht es Sinn, sich in einer Psychotherapiemethode auszubilden, da allein der Heilpraktiker-Schein nicht viele Möglichkeiten des späteren Praxiserfolges gewährleisten wird.

Da viele Ausbildungen in Psychotherapiemethoden jahrelang dauern, macht es Sinn, sich rechtzeitig für eine, von den hunderten von Psychotherapiemethode zu entscheiden, die einem persönlich liegt und die den späteren Tätigkeitsfeldern ( z.B. Patientenkreis, Störungsbildern) einigermaßen entspricht.

Weitere Informationen zu den Hintergründen der Prüfung zum Heilpraktiker Psychotherapie finden Sie unter der Web-Adresse Heilpraktikerausbildung Psychotherapie.

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